- Wegfahrsperre
- Wẹg|fahr|sper|re 〈f. 19; Kfz〉 Vorrichtung, die verhindert, dass ein Fahrzeug von Unbefugten weggefahren u. gestohlen werden kann ● eine elektronische \Wegfahrsperre einbauen
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Wẹg|fahr|sper|re, die (Kfz-Technik):Vorrichtung an einem Kraftfahrzeug, die ein unbefugtes Wegfahren verhindern soll:eine elektronische W.* * *
Wegfahrsperre,Wegfahrsicherung, elektronische Diebstahlsicherung für Kraftwagen, die durch Unterbrechung von Anlasserstromkreis, Kraftstoffversorgung, Zündanlage, Motormanagement u. Ä. den Betrieb verhindert. Die Wegfahrsperre arbeitet in der Regel selbstschärfend, sie wird häufig mit einer Zentralverriegelung kombiniert. Erst wenn das Steuergerät der Wegfahrsperre die Übereinstimmung seiner elektronischen Codierung mit dem Zündschlüssel oder der IR-Fernbedienung festgestellt hat, lässt sich das Fahrzeug starten. Von allen Kfz-Versicherern ist die Wegfahrsperre vorgeschrieben, um bei Diebstahl des Fahrzeugs den gesamten Schaden zu regulieren.* * *
Wẹg|fahr|sper|re, die (Kfz-T.): Vorrichtung an einem Kraftfahrzeug, die ein unbefugtes Wegfahren verhindern soll: eine elektronische W.; -en leicht zu überlisten (MM 23. 2. 94, 16).
Universal-Lexikon. 2012.